Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter:
KV R&D Center GmbH
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nachfolgend auch „Anbieter“ genannt

1 Allgemeines/Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Der Anbieter schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB Verträge ab. Verbraucher sind nicht als Kunden zugelassen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Auf Aufforderung durch den Anbieter hin ist der Kunde dazu verpflichtet, einen Nachweis über seine Identität, das Bestehen eines Unternehmens und/oder ein Nachweis einer Vertretungsbefugnis vorzulegen.

2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.

(2) Der Anbieter übersendet dem Kunden ein Angebot in Textform, welches der Kunde innerhalb der im Angebot genannten Frist annehmen kann. Zur Fristwahrung ist der Eingang beim Anbieter maßgeblich. Nimmt der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der Frist nicht an, so ist der Anbieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Verspätete Annahmeerklärungen sind als neue Angebote zu werten.

(3) Die Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle sprachlicher Divergenzen soll die deutsche Sprachfassung vorgehen.

3 Vertragsleistungen

(1) Die beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, dem Angebot und Leistungsbeschreibung.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich zur Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt sowie zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, nicht jedoch zum Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder einer wirtschaftlichen Verwertbarkeit.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise ggf. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

(2) Vertraglich nicht vereinbarter Mehraufwand wird nach dem aktuell geltenden Stundensatz oder den mitgeteilten Preisen berechnet.

(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(5) Der Anbieter hat das Recht die Höhe der mitgeteilten Preise anzupassen. Hierzu informiert er den Kunden rechtzeitig in Textform. Eine Preisanpassung ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn sich Preise für Waren und Dienstleistungen des Anbieters verteuern oder gesetzliche Auflagen zu höheren finanziellen Aufwendungen führen. Spiegelbildlich ist der Anbieter auch dazu verpflichtet, etwaige Reduzierungen der Kosten oder der sonstigen Aufwendungen bei der Preisgestaltung gegenüber dem Kunden zu berücksichtigen. Sofern der Händler der jeweiligen Preiserhöhung nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang einer entsprechenden Benachrichtigung des Anbieters in Textform widerspricht, gilt die Anpassung als genehmigt. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gegen eine Preisanpassung gilt diese als nicht vereinbart und zugleich als Kündigung des Vertrages.

5 Fristen

(1) Vom Anbieter in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähern, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, so beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(2) Der Anbieter kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden –vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Anbieter gegenüber nicht nachkommt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten.

6 Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang

(1) Fallen Verpackungs- und Versandkosten für die Rücksendung/Übersendung von Materialien an, so trägt diese der Kunde. Zoll und sonstige anfallende Abgaben sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Anbieter noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Anbieter versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

(3) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters.

(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang.

(4) Die Sendung wird vom Anbieter nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

7 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Angaben kostenlos, rechtzeitig und in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung.

(2) Mehraufwand, der durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entsteht, darf der Anbieter nach dem mitgeteilten Stundensatz in Rechnung stellen. 

8 Erfüllungsort, Arbeitssicherheit

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Werden Leistungen beim Kunden erbracht, so verpflichtet sich dieser zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.

9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur unbeschränkt bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Diese Beschränkungen gelten auch, wenn die Haftung des Anbieters auf einem Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftungsbeschränkungen/-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10 Geheimhaltung

(1) Sofern nicht im Einzelfall durch gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geregelt, kommen die Parteien wie folgt überein.

(2) Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen den geschlossenen Verträgen eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

Sind die Parteien gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet, gehen die gesetzlichen Regelungen den vertraglichen Vereinbarungen vor.

(3) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

(4) Im Falle einer Verletzung der in § 10 Abs. 3 benannten Pflichten, verpflichtet sich der Kunde an den Anbieter eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe vom Anbieter festgelegt wird und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit überprüft werden kann (Hamburger Brauch).

11 Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.  

(2) Der Anbieter weist darauf hin, dass er ggf. personenbezogene Daten, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist, verarbeitet. Rechtsgrundlage ist art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

12 Geistiges Eigentum und Schutzrechte

(1) Soweit nicht anders vereinbart, gilt für Erfindungen, die der Anbieter anlässlich der Vertragserfüllung macht, was folgt:

  • Der Anbieter ist berechtigt im eigenen Namen und auf eigene Kosten Schutzrechte anzumelden.
  • An Erfindungen, sowie an darauf angemeldeten Schutzrechten räumt der Anbieter dem Kunden ein auf die Dauer und Zwecke des Leistungsergebnisses beschränktes, unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Soweit dies im Einzelfall nicht ausreichend ist, räumt der Anbieter jedenfalls Nutzungsrechte in dem Umfang ein, der erforderlich ist, damit der Kunde die Rechte an den Leistungsergebnissen vertragsgemäß nutzen kann.

(2) Bei urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen umfasst dieses Recht alle Nutzungsarten, insbesondere das Recht zur Bearbeitung.

(3) An gemeinsamen Erfindungen, d.h. Erfindungen, an denen Mitarbeiter des Anbieters und des Kunden beteiligt sind und bei denen die Erfindungsanteile nicht getrennt nach Vertragspartnern zum Rechtsschutz angemeldet werden können, steht den Vertragspartner das Recht auf das Schutzrecht gemeinschaftlich zu. In diesem Fall darf jeder der Vertragspartner die gemeinsame Erfindung nutzen und nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Lizenzen an der Erfindung an drauf erteilen Schutzrechten an Dritte vergeben, ohne dass ein Ausgleich zwischen den Vertragspartnern stattfindet. Über die Bearbeitung von gemeinschaftlichen Erfindungen werden sich die Vertragsparteien von Fall zu Fall verständigen.

13 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.

(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.